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DAS IST BF17
Das Begleitete Fahren ab 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren bei uns in der Fahrschule anmelden.

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Dort machen sie -analog zum Führerschein mit 18- dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.

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Die Begleitpersonen müssen mindestens

30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

 

Die Anzahl der Begleitungen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt. Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser:

Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen mit frischem Führerschein, die zuvor nicht beim BF17 mitgemacht haben.

Fahren mit 17 Jahren BF17

FÜHRERSCHEIN MIT 17 HAT VIELE FANS

Im Jahr 2016 haben rund 336.500 Jugendliche ihre Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erworben. Über alle Fahrerlaubniserteilungen der Klasse B im Jahr 2016 hinweg machten etwa 36 % ihre Fahrerlaubnis mit 17, etwa 38 % erhielten den Führerschein zwischen 18 und 24 Jahren und knapp 23 % im Alter zwischen 25 und 44 Jahren

Im Jahr 2011 haben rund 37 % aller Fahrerlaubniserteilungen Klasse B an junge Menschen bis 17 Jahre stattgefunden. Zum Vergleich: 2011 waren „nur“ rund 5 % der Bevölkerung zwischen 15 und 19 Jahre alt.

Junge Leute, die BF17 gemacht haben und ein eigenes Fahrzeug versichern möchten, erhalten bei vielen Versicherungen einen deutlich günstigeren Beitragsfaktor als diejenigen ohne Begleiterfahrung. Einige Anbieter honorieren zudem gezielt die Dauer der Begleitphase.

Das Begleitete Fahren ab 17 wurde nach und nach in allen deutschen Bundesländern eingeführt. Als Vorreiter startete Niedersachsen am 30. April 2004 mit einem eigenen Modellversuch. Im Januar 2011 wurde das Begleitete Fahren dann in das sogenannte "Dauerrecht" überführt und ist seitdem in ganz Deutschland gültig und möglich.

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