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Das benötigst du bei deinem Führerscheinantrag
Um die Erlaubnis für das begleitete Fahren ab 17 Jahren zu beantragen, musst du als Führerscheinanwärter mindestens eine Begleitperson angeben. Diese Person sollte mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen einen Führerschein besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt auf dem Flensburger Konto haben.
Für Antragstellung sind folgende Informationen von deiner Begleitperson erforderlich:
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Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis)
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Kopie des Führerscheins
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ausgefüllte Zusatzerklärung (Formular ist in der Fahrschule erhältlich)
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