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Das benötigst du bei deinem Führerscheinantrag
Für eine Erlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 musst du als Führerscheinanwärter mindestens eine Begleitperson benennen, welcher bereits das 30. Lebensjahr vollendet hat, seit wenigstens fünf Jahren ununterbrochen seinen Führerschein in Besitz hat und nicht mehr als einen Punkt auf dem Konto in Flensburg besitzt.
Von deiner Begleitperson wird für die Antragstellung folgendes benötigt:
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Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis)
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Kopie des Führerscheins
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ausgefüllte Zusatzerklärung (Formular ist in der Fahrschule erhältlich)
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