Führerscheinklassen die du bei uns machen kannst...
PKW - Klassen


Ab dem 18. Lebensjahr
oder BF17
Kraftfahrzeuge
- zG max. 3,500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3,500 kg
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Ab dem 18. Lebensjahr
oder BF17
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3,500 kg
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Keine Theorieprüfung erforderlich jedoch muss eine praktische Fahrprüfung abgelegt werden.

Ab dem 18. Lebensjahr
oder BF17
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist KEINE eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
- zG Anhänger über 750 kg
- zG Fahrzeugkombination über 3,500 kg, aber max 4,250 kg
Keine Prüfung, aber eine Schulung ist erforderlich.
Zweirad - Klassen

Ab dem 16. Lebensjahr
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm² bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm² bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm² bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg

Ab dem 16. Lebensjahr
Krafträder
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Eingeschlossene Klasse: AM

Ab dem 18. Lebensjahr
Krafträder
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Keine Theorieprüfung bei Aufstieg von ,,A1" auf ,,A2" erforderlich
(mind. zweijähriger Vorbesitz ,,A1" Voraussetzung.)
Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Ab dem 20, 21 oder 24. Lebensjahr
Krafträder
- Hubraum über 50 cm³
oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kleinkrafträder
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
- 20 Jahren Aufstieg von ,,A2" auf ,,A"
- 21 Jahren wenn nur ,,Trikes" gefahren werden
- 24 Jahre beim Direkterwerb
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Ab dem 15. Lebensjahr
Mofa
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
- maximal 25 km/h bbH,
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa fahren:
wer vor dem 01.04.1965 geboren ist; wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.